Steuer

Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: § 35a

Kurz gesagt

Für Handwerkerarbeiten in Ihrem selbstgenutzten Zuhause können Sie 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuer abziehen — bis zu 1.200 € pro Jahr. Absetzbar sind nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt sein, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Was genau Sie absetzen können

§ 35a EStG kennt drei Töpfe, die Sie nebeneinander nutzen können. Abgezogen wird jeweils direkt von Ihrer Steuerschuld:

  • Handwerkerleistungen: 20 % der Lohnkosten, höchstens 1.200 € pro Jahr.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Gartenpflege): 20 %, bis zu 4.000 € pro Jahr.
  • Haushaltsnahe Beschäftigung / Minijob im Haushalt: 20 %, bis zu 510 € pro Jahr.

Zusammen ergibt das einen jährlichen Spielraum von bis zu rund 5.710 € Steuerermäßigung — direkt, nicht nur als Abzug von der Bemessungsgrundlage.

Was nicht zählt — die typischen Fallstricke

An diesen Punkten scheitert der Abzug am häufigsten:

  • Material zählt nicht — nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Lassen Sie diese auf der Rechnung getrennt ausweisen.
  • Barzahlung wird nicht anerkannt. Es muss eine Überweisung mit Rechnung sein.
  • Begünstigt sind nur Arbeiten im vorhandenen Haushalt — nicht der Neubau und nicht Maßnahmen, die Sie bereits über die BEG oder § 35c gefördert bzw. abgesetzt haben.
Lohnanteile automatisch erfassen

Das § 35a-Tool in ImmoCaptain liest die Lohnanteile direkt aus Ihren PDF-Rechnungen und behält die Höchstbeträge im Blick.

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So holen Sie das Maximum heraus

Sammeln Sie Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen über das Jahr und achten Sie auf den ausgewiesenen Lohnanteil. Da die Höchstbeträge pro Kalenderjahr gelten, kann es sich lohnen, größere Aufträge über den Jahreswechsel zu verteilen. Und: Auch als Mieter können Sie § 35a nutzen — anteilig aus der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Kann ich auch als Mieter § 35a nutzen?
Ja. Aus Ihrer Nebenkostenabrechnung sind die enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen anteilig absetzbar — etwa Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste.
Zählt das Material der Handwerker mit?
Nein. Absetzbar sind ausschließlich Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Das Material müssen Sie selbst tragen — lassen Sie die Posten auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Was passiert, wenn ich den Höchstbetrag überschreite?
Der über dem Jahreshöchstbetrag liegende Teil verfällt — er lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Deshalb kann es sinnvoll sein, größere Arbeiten über zwei Kalenderjahre zu verteilen.
Muss ich die Rechnung aufbewahren?
Sie reichen die Rechnung nicht automatisch mit ein, müssen sie aber auf Verlangen des Finanzamts vorlegen können. Bewahren Sie Rechnung und Überweisungsbeleg auf.
Stand: Juni 2026
Quellen: § 35a EStG auf gesetze-im-internet.de sowie die Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Regelungen und Beträge ändern sich und hängen von Ihrem Bundesland und Ihrer konkreten Situation ab. Im Zweifel ziehen Sie fachkundige Beratung hinzu.