Förderung

Heizungsförderung 2026: Wie viel Zuschuss über die BEG drin ist

Kurz gesagt

Für den Tausch Ihrer alten Heizung — etwa gegen eine Wärmepumpe — sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 % Zuschuss möglich. Sie setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und mehreren Boni zusammen, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Anträge laufen über die KfW.

Wie sich die bis zu 70 % zusammensetzen

Die BEG-Heizungsförderung wird aus einer Grundförderung und mehreren Boni gebildet, die sich addieren — gedeckelt bei 70 %:

  • Grundförderung: 30 % — für alle förderfähigen Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss ans Wärmenetz).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % — für Selbstnutzer, die eine alte Heizung frühzeitig ersetzen (sinkt über die Jahre).
  • Einkommens-Bonus: 30 % — bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr.
  • Effizienz-Bonus: 5 % — z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle.

Die einzelnen Boni sind an Bedingungen geknüpft und nicht jeder erhält sie alle — die Obergrenze bleibt 70 %.

Was förderfähig ist und wie viel herauskommt

Für die erste Wohneinheit sind bis zu 30.000 € an Kosten förderfähig. Bei 70 % Förderquote bedeutet das einen Zuschuss von bis zu rund 21.000 €. Beispiel: Kostet eine Wärmepumpe inklusive Einbau 28.000 €, liegt der maximale Zuschuss bei rund 19.600 €.

Wie viel Förderung ist drin?

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BEG-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c?

Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen. Faustregel: Für selbstnutzende Eigentümer mit Anspruch auf die Boni ist der BEG-Zuschuss meist der größere Hebel. Der Steuerweg über § 35c ist dafür unabhängig von Antragsfristen und Fördertöpfen. Rechnen Sie beide Wege vorab durch.

Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch die vollen 70 %?
Nein. Die 70 % sind die Obergrenze. Die einzelnen Boni (Geschwindigkeit, Einkommen, Effizienz) sind an Bedingungen geknüpft — viele Haushalte erreichen einen niedrigeren Gesamtsatz.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Grundsätzlich, bevor Sie den verbindlichen Auftrag vergeben — bzw. mit einem Vertrag, der unter dem Vorbehalt der Förderung steht. Anträge für selbstgenutztes Wohneigentum laufen über die KfW.
Gilt die Förderung auch für Vermieter?
Die Grundförderung steht grundsätzlich auch Vermietern offen. Der Klimageschwindigkeits- und der Einkommens-Bonus sind dagegen auf selbstnutzende Eigentümer zugeschnitten.
Kann ich BEG und § 35c kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie entscheiden sich pro Maßnahme für entweder den BEG-Zuschuss oder den Steuerabzug nach § 35c.
Stand: Juni 2026
Quellen: Förderbedingungen und Anträge bei KfW und BAFA sowie die jeweils geltende BEG-Richtlinie.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Regelungen und Beträge ändern sich und hängen von Ihrem Bundesland und Ihrer konkreten Situation ab. Im Zweifel ziehen Sie fachkundige Beratung hinzu.