Heizungsförderung 2026: Wie viel Zuschuss über die BEG drin ist
Für den Tausch Ihrer alten Heizung — etwa gegen eine Wärmepumpe — sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 % Zuschuss möglich. Sie setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und mehreren Boni zusammen, gedeckelt auf 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Anträge laufen über die KfW.
Wie sich die bis zu 70 % zusammensetzen
Die BEG-Heizungsförderung wird aus einer Grundförderung und mehreren Boni gebildet, die sich addieren — gedeckelt bei 70 %:
- Grundförderung: 30 % — für alle förderfähigen Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss ans Wärmenetz).
- Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % — für Selbstnutzer, die eine alte Heizung frühzeitig ersetzen (sinkt über die Jahre).
- Einkommens-Bonus: 30 % — bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr.
- Effizienz-Bonus: 5 % — z. B. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasserquelle.
Die einzelnen Boni sind an Bedingungen geknüpft und nicht jeder erhält sie alle — die Obergrenze bleibt 70 %.
Was förderfähig ist und wie viel herauskommt
Für die erste Wohneinheit sind bis zu 30.000 € an Kosten förderfähig. Bei 70 % Förderquote bedeutet das einen Zuschuss von bis zu rund 21.000 €. Beispiel: Kostet eine Wärmepumpe inklusive Einbau 28.000 €, liegt der maximale Zuschuss bei rund 19.600 €.
Der kostenlose BEG-Förderrechner schätzt Ihren möglichen Zuschuss in wenigen Klicks — ohne Konto.
Förderung berechnenBEG-Zuschuss oder Steuerbonus § 35c?
Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht beides nutzen. Faustregel: Für selbstnutzende Eigentümer mit Anspruch auf die Boni ist der BEG-Zuschuss meist der größere Hebel. Der Steuerweg über § 35c ist dafür unabhängig von Antragsfristen und Fördertöpfen. Rechnen Sie beide Wege vorab durch.