Steuer

Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: § 35c

Kurz gesagt

Für energetische Maßnahmen an Ihrem selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim können Sie 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen — bis zu 40.000 € pro Objekt. Das gilt z. B. für Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme lässt sich § 35c nicht zusätzlich zur BEG-Förderung oder zu § 35a nutzen.

Welche Maßnahmen begünstigt sind

§ 35c EStG begünstigt energetische Einzelmaßnahmen am selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim. Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach oder oberster Geschossdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Einbau oder Erneuerung einer Lüftungs- oder Heizungsanlage
  • Sommerlicher Wärmeschutz und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Voraussetzung ist die Ausführung durch ein Fachunternehmen samt entsprechender Bescheinigung.

Wie der Steuerabzug funktioniert

Abgezogen werden 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre — 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € pro Objekt. Der Betrag mindert direkt Ihre Steuerschuld.

Maßnahmen sinnvoll priorisieren

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§ 35c, BEG oder § 35a — was ist günstiger?

Für dieselbe Maßnahme gilt entweder/oder: § 35c lässt sich nicht zusätzlich zu einer BEG-Förderung oder zu § 35a für dieselbe Arbeit nutzen. Für Selbstnutzer mit Anspruch auf die BEG-Boni ist der Zuschuss oft höher; § 35c punktet mit Einfachheit, weil keine Antragsfristen vor Auftragsvergabe und keine begrenzten Fördertöpfe eine Rolle spielen.

Häufige Fragen

Muss mein Haus ein bestimmtes Alter haben?
Ja. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein — maßgeblich ist der Beginn der Herstellung.
Geht das auch für eine vermietete Wohnung?
Nein, § 35c gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Bei Vermietung setzen Sie die Kosten stattdessen als Werbungskosten bzw. über die Abschreibung an.
Brauche ich eine Bescheinigung?
Ja. Das ausführende Fachunternehmen (oder ein Energieberater) stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus, die Sie der Steuererklärung beifügen.
Kann ich § 35c und die BEG kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie wählen pro Maßnahme einen Weg — den Steuerabzug nach § 35c oder den BEG-Zuschuss.
Stand: Juni 2026
Quellen: § 35c EStG auf gesetze-im-internet.de sowie die Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF).
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Regelungen und Beträge ändern sich und hängen von Ihrem Bundesland und Ihrer konkreten Situation ab. Im Zweifel ziehen Sie fachkundige Beratung hinzu.