Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: § 35c
Für energetische Maßnahmen an Ihrem selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim können Sie 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen — bis zu 40.000 € pro Objekt. Das gilt z. B. für Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme lässt sich § 35c nicht zusätzlich zur BEG-Förderung oder zu § 35a nutzen.
Welche Maßnahmen begünstigt sind
§ 35c EStG begünstigt energetische Einzelmaßnahmen am selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Eigenheim. Dazu zählen unter anderem:
- Wärmedämmung von Wänden, Dach oder oberster Geschossdecke
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau oder Erneuerung einer Lüftungs- oder Heizungsanlage
- Sommerlicher Wärmeschutz und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
Voraussetzung ist die Ausführung durch ein Fachunternehmen samt entsprechender Bescheinigung.
Wie der Steuerabzug funktioniert
Abgezogen werden 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre — 7 % im ersten, 7 % im zweiten und 6 % im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € pro Objekt. Der Betrag mindert direkt Ihre Steuerschuld.
Der Sanierungs-Fahrplan in ImmoCaptain sortiert die Maßnahmen für Ihr Objekt nach Wirkung und Kosten — eine gute Grundlage, um den Steuerabzug zu planen.
Sanierungs-Fahrplan ansehen§ 35c, BEG oder § 35a — was ist günstiger?
Für dieselbe Maßnahme gilt entweder/oder: § 35c lässt sich nicht zusätzlich zu einer BEG-Förderung oder zu § 35a für dieselbe Arbeit nutzen. Für Selbstnutzer mit Anspruch auf die BEG-Boni ist der Zuschuss oft höher; § 35c punktet mit Einfachheit, weil keine Antragsfristen vor Auftragsvergabe und keine begrenzten Fördertöpfe eine Rolle spielen.