Muss ich meine Heizung austauschen? Was das GEG 2026 vorschreibt
Eine funktionierende Heizung dürfen Sie grundsätzlich weiterlaufen lassen. Eine sofortige Austauschpflicht trifft vor allem Konstanttemperatur-Kessel, die älter als 30 Jahre sind — mit Ausnahmen für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Erst beim freiwilligen Tausch oder bei einem Defekt greift die 65-%-Erneuerbare-Vorgabe, gestaffelt nach der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Stadt.
Was das Gebäudeenergiegesetz vorschreibt
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben wird. Diese Vorgabe gilt nicht von heute auf morgen für jeden, sondern ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt — dazu gleich mehr. Für die bestehende Heizung im Haus ändert sich zunächst nichts, solange sie läuft.
Daneben kennt das GEG einzelne Nachrüst- und Dämmpflichten, etwa für die oberste Geschossdecke oder zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre. Auch hier gibt es Ausnahmen für langjährig selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Wann die Austauschpflicht wirklich greift
Die meistgefürchtete Regel betrifft alte Konstanttemperatur-Kessel: Sind sie älter als 30 Jahre, müssen sie ausgetauscht werden. Entscheidend sind aber die Ausnahmen:
- Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht ausgenommen.
- Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus seit längerem selbst bewohnt, ist in der Regel vom sofortigen Austausch befreit. Bei einem Eigentümerwechsel hat die neue Eigentümerin meist zwei Jahre Zeit.
- Eine Reparatur der vorhandenen Heizung bleibt weiterhin erlaubt.
Spannender ist der freiwillige Tausch oder der Ernstfall: Wenn Sie ohnehin eine neue Heizung einbauen, kommt die 65-%-Vorgabe ins Spiel — aber gestaffelt nach der kommunalen Wärmeplanung. Größere Städte erreichen den Stichtag früher, kleinere Gemeinden später. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, und selbst bei einer kaputten Heizung gibt es Fristen, in denen vorübergehend noch eine herkömmliche Anlage eingebaut werden darf.
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Kostenlos prüfenWas ein Tausch kostet — und welche Förderung es gibt
Die Kosten hängen stark von der gewählten Technik ab. Als grobe Orientierung liegt eine Wärmepumpe inklusive Einbau häufig bei rund 20.000 bis 35.000 € vor Förderung — im Bestand je nach Aufwand auch mehr. Genau hier entlastet die Förderung deutlich.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind beim Heizungstausch bis zu 70 % Zuschuss möglich. Sie setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen (etwa einem Geschwindigkeitsbonus für den frühen Tausch und einem Einkommensbonus), gedeckelt auf eine maximale förderfähige Summe je Wohneinheit. Anträge laufen über KfW und BAFA.
Alternativ — und nicht mit der BEG für dieselbe Maßnahme kombinierbar — können Sie eine energetische Sanierung über § 35c EStG steuerlich absetzen: 20 % der Kosten verteilt auf drei Jahre, bis zu 40.000 € pro Objekt. Welcher Weg günstiger ist, lohnt sich vorab durchzurechnen.
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