Immobilien-Unterlagen: Welche brauche ich – und woher?
Drei Stellen liefern die wichtigsten Unterlagen: das Grundbuchamt (beim Amtsgericht) für Eigentum und Belastungen, die Katasterbehörde (Stadt/Kreis) für Lage und Grenzen und das Bauaufsichtsamt für Bauakte und Baulasten. Den jeweils zuständigen Standort findest du über bundesweite Finder-Portale; amtliche Auszüge kosten meist nur wenige Euro – günstiger als kommerzielle Vermittler.
Wer ist wofür zuständig?
Drei Behörden werden oft verwechselt:
- Grundbuchamt (Amtsgericht) – rechtliche Verhältnisse: Eigentum, Grundschulden, Wege- und Wohnrechte.
- Katasterbehörde (Stadt/Kreis) – räumliche Verhältnisse: Lage, Grenzen, Flurstücke, Flächen (Liegenschaftskarte/Flurkarte).
- Bauaufsichtsamt (Stadt/Kreis) – alles rund ums Bauen: Bauakte, Baugenehmigungen, Baulasten.
Grundbuchauszug
Nachweis von Eigentum und Belastungen – zentral bei Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbfall. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht des Grundstücks; als Eigentümer hast du das nötige „berechtigte Interesse". Das zuständige Gericht findest du über das Orts- und Gerichtsverzeichnis im Justizportal; in NRW lässt sich die Einsicht über das Serviceportal NRW beantragen. Ein amtlicher Ausdruck kostet rund 20 €, ein einfacher etwa 10 €.
Tipp: Viele private Online-Portale verlangen für denselben Auszug ein Vielfaches der amtlichen Gebühr. Der Weg über Grundbuchamt oder Notar ist günstiger.
Flurkarte / Liegenschaftskarte
Zeigt Lage, Grenzen, Flurstücknummern und Gebäudeumrisse – Bestandteil fast jeder Bau- und Finanzierungsunterlage. Zuständig ist die Katasterbehörde (in NRW die Stadt bzw. der Kreis). Zur reinen Ansicht ist in NRW TIM-online kostenlos; den amtlichen Auszug gibt es bei der Stadt – in Köln etwa als Flurkarte online (PDF, 15 €).
Bauakte & Baugenehmigung
Genehmigte Pläne, Baubeschreibung, Nachweise und Nutzungsänderungen – wichtig bei Kauf, Umbau und Sanierung. Einsicht über das Bauaufsichtsamt deiner Stadt, in der Regel für Eigentümer oder Bevollmächtigte. In Köln vereinbarst du dafür online einen Termin zur Bauakten-Einsicht.
Baulastenverzeichnis
Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen (z. B. Abstandsflächen oder Zuwegungen). Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde – meist dasselbe Amt wie für die Bauakte. Vor Kauf oder Bebauung unbedingt prüfen.
Energieausweis
Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung (GEG); Kennwerte müssen schon im Inserat stehen. Wer selbst bewohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen. Ausstellen dürfen nur zertifizierte Fachleute – kein Amt. Geplant (Gebäudemodernisierungsgesetz, voraussichtlich Mitte 2026): Die Pflicht soll zusätzlich bei Mietvertragsverlängerung und größeren Renovierungen gelten, und die Skala soll EU-weit auf A–G umgestellt werden. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regelung. Neutrale Infos bietet die Verbraucherzentrale.
Lege Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen und Energieausweis direkt in deiner ImmoCaptain-Dateiablage ab – sortiert nach Objekt und jederzeit griffbereit.
Zur DateiablageWeitere nützliche Auskünfte
- Bebauungs- / Flächennutzungsplan – Stadtplanungsamt: Was darf auf dem Grundstück gebaut werden?
- Erschließungsbeitrag / Anliegerbescheinigung – Stadt (Tiefbau/Kasse): offene Zahlungspflichten, die auf Käufer übergehen.
- Altlasten- / Bodenauskunft – Umweltamt: Eintrag im Altlastenkataster?
- Teilungserklärung / WEG-Unterlagen – Grundbuchamt, Notar oder Hausverwaltung.
Für andere Orte gilt: Stadt- oder Kreis-Website für Bau- und Katasterthemen, das Justizportal fürs Grundbuch und das jeweilige Landes-Geoportal für Karten.